Schulordnung
Eintritt/Austritt
Finanzielles
Die Höhe des Schulgeldes ist in der Gebührenordnung festgelegt. Das Schulgeld ist nach der Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen auf das Konto der MSF einzuzahlen. Ausnahmsweise kann es auf besondere Abmachung hin in zwei Raten am Anfang jedes Quartals beglichen werden.
Bei Austritt während des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Die Kosten für die Anschaffung oder die Miete der Instrumente sowie des erforderlichen Notenmaterials sind durch die Schülerinnen/Schüler bzw. deren Eltern zu übernehmen. Es wird empfohlen, sich vor der Anschaffung eines Instrumentes von der betreffenden Musiklehrperson oder der Schulleitung beraten zu lassen.
Wird ein Unterrichtsfach an der MSF nicht an geboten, kann die MSF auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch hin an den Besuch einer auswärtigen Musikschule Beiträge leisten bis zur Höhe der Aufwendungen für einen eigenen, internen Schüler. Reisespesen gehen dabei auf jeden Fall zu Lasten des Schülers/der Schülerin.
Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, den Musikunterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen und sich auf die Unterrichtsstunden gewissenhaft vorzubereiten. Regelmässig finden Musizierstunden und Schülerkonzerte statt.
Die Zuteilung der Schülerin/des Schülers zu einer Lehrperson erfolgt durch die Schulleitung. Sie ist auch zuständig für einen allfälligen Wechsel zu einer anderen Lehrperson. Musiklehrpersonen vereinbaren die Unterrichtszeit direkt mit ihren Schülerinnen/Schülern oder deren Eltern.
Bei der Stundenplan-Einteilung muss auf die Schulstundenpläne, die Verfügbarkeit der Unterrichtsräume und auf eine vernünftige Zeiteinteilung der Musiklehrpersonen Rücksicht genommen werden. Deshalb ist es nicht möglich, Sonderwünsche zu berücksichtigen.
Musiklehrpersonen und Schulleitung bitten die Eltern, sich von Zeit zu Zeit über die Fortschritte ihres Kindes zu erkundigen, es zu täglichem Üben anzuhalten und auch ab und zu eine Unterrichtsstunde zu besuchen.
Absenzen
Die Musiklehrpersonen sind verpflichtet, die Unterrichtszeiten gewissenhaft und pünktlich einzuhalten.
Fallen Lektionen wegen Verhinderung der Lehrperson aus, so wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies unmöglich, so wird der entsprechende Betrag in der Rechnung des folgenden Semesters in Abzug gebracht.
Absenzen sind der Musiklehrperson bis spätestens am Vorabend zu melden. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.
Ausschluss
Schülerinnen und Schülern, denen es am Willen zur Erlernung eines Instrumentes offensichtlich mangelt, die sich fortgesetzt undiszipliniert verhalten oder wiederholt ohne Entschuldigung dem Unterricht fernbleiben, können von der Schule ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Wenn die Rechnung des letzten abgeschlossenen Semesters bis zum Kündigungstermin im laufenden Semester nicht beglichen ist, wird die Schülerin/der Schüler auf Beginn des folgenden Semesters von der Musikschule Fürstenland ausgeschlossen. Bei späterer Begleichung des offenen Betrags kann der Unterricht nach Möglichkeit weitergeführt werden.